INSIGHTS pieces on corona crisis
Handlungsfähigkeit der Kommunen in der Corona-Krise sichern (German)
Ronny Freier, René Geissler

Die Corona-Krise fordert die deutschen Kommunen. Sie managen die Krise vor Ort. Hier sitzen die Gesundheitsämter und werden Krankenhäuser betrieben. Hier werden etwaige Ausgangssperren überwacht. Hier können Maßnahmen umgesetzt werden, um lokale Gewerbetreibende oder Kulturschaffende zu stützen. Nicht zuletzt treffen die Kommunen Vorkehrungen, die Daseinsvorsorge auch bei weiteren Verschärfungen aufrecht zu halten.

Diese Maßnahmen binden Mittel, die im Haushalt 2020 selbstredend nicht abgebildet sein konnten. Während sich die konkreten Mehrausgaben derzeit nicht seriös abschätzen lassen, sind die kurzfristig drohenden finanzielle Einbrüche bei den Einnahmen bereits jetzt absehbar. Neben fehlenden Gebühren und Beiträgen (Kita, Schwimmbäder, Theater, Bibliotheken, Zoologische Gärten oder Museen) trifft hier insbesondere der kommende Einbruch der Gewerbesteuer die Kommunen in der Substanz. Viele Gewerbetreibende nehmen derzeit von der Möglichkeit Gebrauch, ihre vierteljährlichen Vorauszahlungen zu stunden oder zu mindern. Damit realisieren sich die Einbußen bei der Gewerbesteuer in den kommunalen Haushalten im Mai 2020.

Freier und Geissler (2020) zeigen wie sich die Steuereinnahmen von Gemeinden zusammensetzen und wie sich diese durch Rezessionen und Krisen verändern.  Aufgrund der Finanzkrise (2008 zu 2009) sank das Aufkommen bei der Gewerbesteuer (netto, d.h. nach Abzug der Gewerbesteuerumlage) um rund sechs Milliarden Euro, ein Rückgang von 20% bei einem BIP-Einbruch von knapp 6%. In 2018 lag das Aufkommen bei 42 Mrd. Euro. Ein vergleichbarer Rückgang würde sich demnach aktuell auf rund 8,5 Mrd. Euro belaufen. Auch wenn die Krisen nicht vergleichbar und eine lineare Extrapolation nicht angemessen ist, kann der Rückgang heute nach dem „Worst-Case-Szenario“ des ifo-Instituts (20% BIP-Reduktion) aber auch leicht über 50% betragen.

Bei drohenden Mindereinnahmen sind Kommunen in Normalzeiten angehalten, durch Haushaltssperren den Haushaltsausgleich herbeizuführen. Das Haushaltsrecht der Kommunen beinhaltet, anders als die Schuldenbremse für Bund und Länder, keine explizite Möglichkeit, in Krisenzeiten gesondert zu agieren. Auch wenn eine Insolvenz von Kommunen nicht zu befürchten ist, so ist durch die aktuellen haushaltsrechtlichen Beschränkungen die kommunale Handlungsfähigkeit gefährdet.

Wir empfehlen den Landesregierungen drei Schritte: (1) Die Pflicht zum Haushaltsausgleich kurzfristig auszusetzen, (2) den Ausfall der Gewerbesteuer im laufenden Jahr durch Landeszuweisungen auszugleichen sowie (3) anhand pauschaler Indikatoren Sonderzuweisungen für krisenbedingte Mehrausgaben zu gewähren.

Es ich wichtig, dass der Staat handlungsfähig bleibt. Die Länder haben die (finanziellen) Spielräume, die Kommunen handlungsfähig zu halten. Sie sollten diese schnell nutzen, um Kommunen vor Ort zu befähigen, den Bürgern zu helfen und die lokale Wirtschaft zu stützen. Dies ist nicht nur ökonomisch geboten, es ist in der Krise auch für unsere Demokratie unerlässlich.

 

Ronny Freier (DIW Berlin and TH Wildau), and René Geissler (Bertelsmann Stiftung)

 

Freier und Geissler. 2020. Krisenmanager in Not, Makronom.

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